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In der aktuellen Ausgabe des Medienmagazins NITRO berichtet der Hausjustiziar von DPV und bdfj ausführlich über erfreuliche Entscheidungen deutscher Gerichte zugunsten der Rechte von (Bild-)Berichterstattern. Denn als Journalist steht man nicht nur ständig unter dem Druck, neue und interessante Themen zum Gegenstand seines Artikels zu machen oder aussagekräftiges und ansprechendes Bildmaterial zu produzieren. Hinzu kommt, dass man ständig die Rechte Dritter im Auge behalten muss. Mitarbeiter von Redaktionen und insbesondere Freiberufler kennen das leidige Thema „Drittrechte” nur allzu gut.