Mitgliedschaft

Nicht ausreichende Nachweise

Der Nachweis der hauptberuflich journalistischen Tätigkeit (überwiegender Lebensunterhalt aus journalistischer Tätigkeit) muss aus den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen hervorgehen und hat in geeigneter Form zu erfolgen, wie in dem Merkblatt „Beispielhafte Auflistung von Nachweisen" beschrieben.

Folgende Unterlagen gelten als NICHT ausreichend hinsichtlich der Nachweisung der hauptberuflich journalistischen Tätigkeit:

 

Der Nachweis der jeweiligen journalistischen Tätigkeit muss aus den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen hervorgehen. Bei abweichenden Nachweisen erfolgt eine individuelle Prüfung. Es gelten die Bedingungen für die Mitgliedschaft und Ausstellung eines Presseausweises/Internationalen Presseausweises.