Mitgliedschaft

Zum Beantragen des Internationalen Presseausweises schicken oder mailen Sie das Formular samt Anlagen bitte an die Bundesgeschäftsstelle:

Journalistenzentrum Deutschland
Stresemannstr. 375
D-22761 Hamburg

email@bdfj.de
briefe@dpv.org

Antrag Internationaler Presseausweis (auch für Nicht-Mitglieder, als PDF)

Bei Neuanträgen werden folgende Unterlagen benötigt:

Das Dokument gleicht in seiner Ausführung einem sehr hochwertigen Reisepass und ist mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen (Hologramm, Guilloche u.a.) versehen sowie auf Spezialpapier gedruckt. Es umfasst 72 Seiten und enthält alle Informationen in 40 Sprachen.
Der Internationale Presseausweis enthält außer den persönlichen Daten mit Passbild zahlreiche weitere, international übliche Vermerke: eigene Kontaktdaten, Notfallbenachrichtigungen, Fingerabdruck, Unterschrift, Redaktionsbestätigungen und medizinische Eintragungen können je nach regionalen Erfordernissen frei wählbar zusätzlich aufgenommen werden.
Zu jedem Ausweis wird außerdem eine Schutzhülle mitgeliefert, welche als exklusive Sonderanfertigung hergestellt wurde. Das Dokument wird durch den Aussteller individuell gestempelt und unterschrieben. Notfallnummern, Kurzinfos zur Pressecharta, Hinweise zum Arbeitsmaterial (Fotoapparat, Notebook, Filme etc.) sowie der Journalistenschutzvermerk runden die Wertigkeit dieses Dokumentes ab.

Der Internationale Presseausweis wird für jeweils 3 Jahre ausgestellt, die Ausstellungskosten für drei Jahre betragen komplett EUR 96,-- (inkl. MwSt., umgerechnet nur EUR 32,-- pro Jahr).
Zusätzlich zum Internationalen Presseausweis kann das PKW-Presseschild International (ebenfalls in 40 Sprachen) ausgestellt werden. Es ist nicht kennzeichengebunden und kann daher in jedem Kraftfahrzeug verwendet werden.
Die Ausstellungskosten betragen einmalig EUR 10,-- je PKW-Presseschild International (inkl. MwSt.). Die jeweilige Verlängerung erfolgt zusammen mit dem Internationalen Presseausweis und ist kostenfrei im Verlängerungsbeitrag enthalten. UV-beständiges Material. Inklusive fälschungssicherem Spezialhologramm.

Die Ausstellungsbedingungen und -beiträge sowie Zahlungsarten sind dem Merkblatt für Mitgliedschaft und Ausstellung eines Presseausweises zu entnehmen. Der Internationale Presseausweis wird an hauptberuflich tätige Journalisten ausgestellt. Er ist Eigentum des Ausstellers und ist nach Beendigung der journalistischen Tätigkeit unaufgefordert zurück zu senden. Der Missbrauch des Internationalen Presseausweises hat dessen sofortige Einziehung zur Folge. Zahlung kann per Einzug, Kreditkarte oder Rechnung erfolgen. Nichtmitglieder fordern bitte gesondertes Informationsmaterial an.