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Gericht bestätigt erneute Einstweilige Verfügung gegen DJV

Das Landgericht Hamburg hat heute erneut eine Einstweilige Verfügung gegen den Deutschen Journalistenverband (DJV) bestätigt und weist dessen Widerspruch zurück. Der zuständigen Kammer zufolge hat die Gewerkschaft in ihrem Mitglieder- und Abonnementenmagazin Journalist als Herausgeber unlautere Aussagen über den DPV verbreitet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.