Ausstellung der Presseausweise nur nach nachvollziehbaren Kriterien
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Journalisten brauchen für ihre tägliche Arbeit einen Presseausweis, der nach nachvollziehbaren Kriterien ausgestellt wird. Dazu zählt die Verifizierung der haupt- (DPV) beziehungsweise zweitberuflich (bdfj) journalistischen Tätigkeit. Das Prüfungsverfahren, welches mit Ausnahme weniger Sonderfälle heute abgeschlossen wurde, dient der Sicherheit und der Akzeptanz im Interesse aller Inhaber eines Presseausweises. Deshalb haben die Journalistenverbände bereits vor einem Jahrzehnt in Zusammenarbeit mit Verwaltungsexperten eine verpflichtende Arbeitsanweisung (im öffentlichen Dienst auch „Dienstanweisung“ genannt) hinsichtlich des Verfahrens zur Ausstellung und Vergabe von Presseausweisen erstellt. Die Komplexität von Arbeitsaufgaben, die zunehmende Arbeitsteilung und die Qualitätssicherung machen es erforderlich, einzelne betriebliche Arbeitsabläufe genau vorzugeben. Die Arbeitsanweisung ist auch ein Schritt dazu, die qualitativ hochwertigen Abläufe zur Annahme oder Ablehnung von Anträgen bei DPV und bdfj transparent und genau nachvollziehbar darzulegen. Mit ihrer Existenz sorgen die Verbände dafür, dass Journalisten die uneingeschränkte Wahlfreiheit ihrer Berufsorganisation ganz im Sinne einer demokratischen Pluralität möglich ist. Bedanken möchten wir uns bei den Inhabern eines Presseausweises für ihre Unterstützung.