Logo-Downloads

Nutzungsbestimmungen für den Gebrauch der Logos sowie sonstiger Zeichen

Nutzungsbestimmungen

(1) Diese Nutzungsbestimmungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Benutzer (nachfolgend „Nutzer“ genannt) und Journalistenzentrum Deutschland e.V. sowie den beiden Trägerverbänden des Journalistenzentrum Deutschland e.V., dem DPV Deutscher Presse Verband – Verband für Journalisten e.V. sowie der bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten (alle nachfolgend „Berufsverbände“ genannt), hinsichtlich der Nutzung der Logos sowie sonstigen Zeichen der Berufsverbände. Die Nutzungsbestimmungen gelten, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Nutzungsbestimmungen sollen beide Seiten vor überraschenden und unüblichen Erwartungen und Forderungen schützen.
Die Nutzungsbestimmungen regeln die Bedingungen des freiwilligen Gebrauchs und der Nutzung der Logos sowie sonstiger Zeichen (nachfolgend „Logos“ genannt) einschließlich von Wortmarken und der zu den Berufsverbänden gehörenden oder kooperierenden Institutionen.
(2a) Die Verwendung der Logos im Rahmen der Berichterstattung über die Berufsverbände ist gestattet. Nur für redaktionelle Nutzung. Veröffentlichungsnachweise sind erwünscht.
(2b) Die Nutzer sind regelmäßig Mitglieder der Berufsverbände. Die Nutzer dürfen ausschließlich das Logo verwenden, welches mit den Zusatz „Mitglied im“ bzw. „Mitglied in der“ versehen sind. Eine Verwendung der Logos ohne diesen Zusatz ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Berufsverbände zulässig. Die Berufsverbände stellen die Mitgliederlogos online zum Download in verschiedenen Dateiformaten kostenfrei zur Verfügung. Der Nutzer verpflichtet sich, das Logo nur gemäß den aktuell zur Verfügung gestellten Vorlagen zu verwenden. 
(2c) Mitglieder sowie Nichtmitglieder können die Logos (ohne Zusatz „Mitglied im“ bzw. „Mitglied in der“) nach schriftlicher Genehmigung nutzen, z.B. wenn sie diese als Verweis, zur Berichterstattung oder für die Berufsverbände werbend einsetzen wollen.
(3) Den Berufsverbänden steht es frei, ihre Logos jederzeit zu ändern oder einzuziehen. Sofern ein neues Logo der jeweiligen Berufsverbände erscheint, so gilt auch für dieses diese Nutzungsbestimmungen.
(4) Die Logos sind Gegenstand von eingetragenen Marken- oder Schutzmeldungen im deutschen und europäischen Raum. Die Wort- oder Bildmarken bzw. Kombinationen sind teilweise auch als Domains im Internet geschützt. Der Nutzer erkennt mit der Nutzung die uneingeschränkte Inhaberschaft der Berufsverbände an, namentlich auch der jeweils zugehörigen Initialen und Abkürzungen.
(5) Im Rahmen der jeweils geltenden Mitgliedsbedingungen zwischen den Berufsverbänden und dem Nutzer gewähren die Berufsverbände dem Nutzer für die Dauer der Mitgliedschaft das unentgeltliche, nicht exklusive und nicht übertragbare Recht, das Logo zu nutzen:
- als Teil von Geschäftsdrucksachen wie Magazine, Broschüren, Prospekte, Visitenkarten oder Geschäftspapiere des Nutzers und/oder
- als Teil einer Webpage des Nutzers
soweit diese erkennbar mit der Verwendung der Logos und/oder Mitgliedschaft in dem jeweiligen Berufsverband im Zusammenhang stehen. Hiervon abweichende Nutzungen, vorgesehene Darstellungen und deren Kontext müssen den Berufsverbänden vorangehend zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Berufsverbände können keine technische Hilfe bei der Verwendung der Logos leisten. Die Berufsverbände halten sich frei von allen Äußerungen, Mitteilungen, Meinungen und Links, welche der Nutzer auf Darstellungen verübt, die Logos der Berufsverbände enthalten.
(6) Der Nutzer erkennt an, dass jeder Gebrauch der Logos allein den Berufsverbänden zugerechnet werden darf. Die allgemeinen Wettbewerbsrichtlinien der Journalisten-, Presse- und Medienbranche sind bei der Verwendung der Logos zu beachten. 
(7) Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Namen oder die Wortmarken der Berufsverbände als Domain-Namen registrieren zu lassen. Dies gilt auch für die teilweise Verwendung oder abgeänderte verwechselbare Formen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Kennzeichen, welche die Logos, die Namen oder Wortmarken der Berufsverbände enthalten, im eigenen oder fremden Namen als Marken oder Vereinigungen zu hinterlegen oder registrieren zu lassen. Diese Verpflichtung gilt für den Nutzer auch hinsichtlich der Länder, in welchen die Logos, die Namen oder die Wortmarken der Berufsverbände - aus welchen Gründen auch immer - nicht ausreichend rechtlich geschützt sind. Insbesondere ist der Nutzer nicht berechtigt, die durch die Nutzungsbestimmungen gestattete Verwendung der Logos als eigenes lizenziertes Zeichen in ein Register eintragen zu lassen.
(8) Sollte ein Dritter einen Anspruch gegen den Nutzer aufgrund der vertragskonformen Verwendung des Logos geltend machen, wird der Nutzer die Berufsverbände ohne Verzug schriftlich benachrichtigen.
Die Berufsverbände verpflichten sich, die Verteidigung der eigenen Logos gegen Angriffe Dritter auf eigene Kosten zu übernehmen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Ersatz irgendeines Schadens, der dadurch erwachsen könnte, dass die Logos der Berufsverbände ganz oder teilweise, vorübergehend oder für immer nicht gebraucht werden dürfen, weil ein Dritter diese Kennzeichen angreift. Die Berufsverbände haben zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Nutzungsbestimmungen keine Kenntnis, wonach das Logo im Bereich journalistischer Berufsverbände in Rechte Dritter eingreifen würde. Wenn es auch unwahrscheinlich ist, dass die Benutzung der Logos nicht doch, aus welchen Gründen auch immer, Rechte Dritter verletzen, so können die Berufsverbände hierfür keine Garantie übernehmen.
(9) Diese Nutzungsbestimmungen werden mit Benutzung der Logos anerkannt und gelten auf unbestimmte Zeit. Die Berufsverbände verweisen bei den Offerten zur Nutzung des Logos grundsätzlich auf diese Nutzungsbestimmungen, sodass sich der Nutzer nicht auf Nichtwissen zurückziehen kann. Das Recht zur Nutzung läuft automatisch aus, sobald der Nutzer kein Mitglied wenigstens einer der Berufsverbände mehr ist bzw. sobald dem Nutzer die Benutzung untersagt wurde.
(10) Der Nutzer verpflichtet sich, sofort nach Ablauf des Nutzungsrechtes jede Verwendung des Logos aufzugeben und einzustellen, in welcher Form auch immer diese stattgefunden hat. Allfällige Drucksachen oder sonstige Gegenstände, welche die Logos oder Teile davon enthalten, sind umgehend zu vernichten. Eine Aufbrauchfrist kann vom Nutzer schriftlich bei den Berufsverbänden angezeigt werden. Die Berufsverbände können der Aufbrauchfrist, außer bei wichtigem Grund, nicht widersprechen, wenn diese 6 Monate nicht überschreitet.
(11) Bedingungen, welche von diesen Nutzungsbestimmungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Berufsverbände ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbestimmungen bzw. weitere diesbezügliche Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Regelungen werden dann durch solche ersetzt, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmungen am nächsten kommt. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Absprachen gibt es nicht, oder sie haben keine Gültigkeit. Gegebenenfalls fehlende Regelungen müssen den Gedanken der vorliegenden Nutzungsbestimmungen entsprechen. Für den Fall, dass die Nutzer, Mitglieder oder sonstige Dritte keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegen, wird der Sitz der Berufsverbände als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Nutzung aus dem Ausland. Soweit erforderlich und zulässig, kann geltendes EU-Recht angewendet werden. Die Berufsverbände können diese Nutzungsbestimmungen aus wichtigem Grunde jederzeit aktualisieren und ändern. www.journalistenverbaende.de Stand 06/23