Medienversorgung

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet die Abkürzung "EU"?

Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Und die Abkürzung "EMI-Plus"?

Dahinter steht die Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung, eine auf Medienschaffende ganz besonders zugeschnittene Leistung.

Und "GRV"?

Gesetzliche Rentenversicherung.

Was bedeutet die Abkürzung "BU"?

Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was bedeutet die Abkürzung "BUZ"?

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

Und was ist "bAV"?

bAV steht für betrieblichen Altersversorgung.

Was bedeutet "berufsunfähig"?

Eine Berufsunfähigkeit (kurz BU) liegt vor, wenn Sie entweder den Nachweis erbringen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich mindestens ein Jahr Ihren Beruf nicht ausüben können oder wenn Sie bereits sechs Monate lang ununterbrochen krank waren und auch über den Beginn des folgenden Monatsanfangs hinaus nicht arbeitsfähig sein werden.

Und was bringt mir eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)?

Wenn Sie eine Zusatzversicherung mit Beitragsbefreiung und Rente bei Berufsunfähigkeit eingeschlossen haben, brauchen Sie im Fall der Fälle keine Beiträge mehr zu bezahlen, erhalten für die vereinbarte Vertragslaufzeit eine Rente und bekommen nach Ablauf der Versicherung die versicherte Leistung zzgl. Gewinnanteile ausgezahlt. Die Rente wird nach Feststellung der Berufsunfähigkeit ab Beginn der Berufsunfähigkeit gezahlt.

Ersetzt die Private Altersvorsorge der DPV-Medienversorgung die gesetzliche Rentenversicherung?

Die DPV-Medienversorgung fungiert nicht als Ersatz der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern soll die private Eigenvorsorge stärken. Denn ohne private Vorsorge werden Sie den Gürtel enger schnallen müssen. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Erhalte ich meine Rentenzahlungen ein Leben lang?

Die Private Altersvorsorge sichert für das Alter ein zusätzliches Einkommen. Diese sogenannte Leibrente wird garantiert bis zum Lebensende gezahlt. Ihnen wird dieses Geld also immer zukommen solange Sie leben.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich zur Teilnahme an der DPV-Medienversorgung berechtigt bin?

Die Mitgliedschaft im DPV ist Voraussetzung zu einer berechtigten Teilnahme. Weiter gelten die jeweiligen Versicherungsanträge und -bestimmungen.

Verliere ich meine Ansprüche, wenn ich den Beruf wechsele oder den DPV verlasse?

Nein. Hier gilt der Status bei Abschluß des Vertrages. Auch wenn Sie einen Beruf außerhalb der Medienbranche ergreifen, können Sie Ihren Vertrag zu den günstigen Konditionen der DPV-Medienversorgung weiterführen.

Ich habe Fragen, die mir hier nicht beantwortet worden.

Wenden Sie einfach an Ihren persönlichen Ansprechpartner,

Herrn Roy Gesing von Swiss Life:
DPV-Medienversorgung
Roy Gesing
Stresemannstr. 375
D-22761 Hamburg
Tel. +494089070530
Fax 040/8 99 77 79
E-Mail: medienversorgung@dpv.org