Deutschland steht am Beginn eines Jahres mit umfassenden steuerlichen Anpassungen – teils technokratisch, teils politisch umkämpft. Für Beschäftigte, Selbstständige, Familien und auch Kreativschaffende wie Journalisten und Fotografen halten die Änderungen Chancen und Herausforderungen bereit. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Neuerungen, erklärt ihre Wirkung und zeigt, wo Fallstricke liegen.
Von Sebastian Gerde
Grundfreibetrag: Mehr Netto schon beim Einkommen
Der steuerliche Grundfreibetrag – also jener Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt – steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende (Doppelter Betrag bei gemeinsamer Veranlagung). Damit wird das sogenannte Existenzminimum stärker geschützt: Einkommen bis zu dieser Höhe wird nicht mit Einkommensteuer belastet.
Für Journalisten und Fotografen bedeutet dies konkret: Wer als Freiberufler tätig ist und in einem Jahr ein zu versteuerndes Einkommen nahe dieser Grenze erzielt, profitiert unmittelbar – etwa weil der steuerfreie Betrag gegenüber dem Vorjahr um rund 252 Euro steigt. Im Lohnsteuerabzugsverfahren hat das zusätzliche Nettovorteile: weniger Abzüge bereits laufend über das Jahr hinweg.
Eckwerte des Einkommensteuertarifs: Progression und kalte Progression
Parallel wird der Einkommensteuertarif „angepasst”, um sogenannte kalte Progression abzumildern – das heißt: automatische Steuermehrbelastungen durch Inflation bei unveränderten Tarifgrenzen sollen reduziert werden. Die Tarifeckwerte – insbesondere der Beginn der verschiedenen Progressionszonen – verschieben sich entsprechend nach oben.
Das ist für Medienschaffende keine Randnotiz: Einnahmen aus Honorar, Bildrechten oder Nebentätigkeiten werden damit tendenziell weniger stark besteuert als bei gleichbleibenden Tarifstufen im Vorjahr.
Pendlerpauschale: Einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Eine der politisch am meisten diskutierten Änderungen betrifft die Entfernungspauschale (umgangssprachlich „Pendlerpauschale”). Bisher galt der erhöhte Satz von 38 Cent erst ab dem 21. Entfernungskilometer – der Rest wurde mit 30 Cent angesetzt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Pauschale von 38 Cent je Kilometer ab dem ersten Kilometer.
Für Pendler mit regelmäßigem Arbeitsweg bedeutet dies spürbare Entlastungen: Alle Kilometer zählen künftig mit einem höheren Satz. Bei einem 10-Kilometer-Weg zur Redaktion oder zum Studio ergibt das – gerechnet über ein Arbeitsjahr – mehrere hundert Euro mehr abzugsfähige Werbungskosten.
Wichtig: Der maximale abzugsfähige Betrag bleibt für den öffentlichen Verkehr bei Pauschalen auf 4.500 Euro begrenzt; beim Auto gibt es keine Obergrenze.
Familien: Kindergeld, Kinderfreibetrag und Co.
Auch Familien spüren die steuerpolitischen Anpassungen. Ab Jahresbeginn steigt das Kindergeld um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag – relevant für das sogenannte „Familienleistungsausgleichsverfahren“ – wird ebenfalls angehoben.
Das ist auch für Selbstständige relevant, die ihre steuerlichen Belastungen planen müssen: Je nach Höhe des Einkommens hat der Kinderfreibetrag in der Steuerveranlagung oft eine größere Wirkung als das Kindergeld.
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen: Engagement lohnt sich mehr
Eine weitere Neuerung betrifft ehrenamtliches und gemeinnütziges Engagement: Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro, und die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr.
Für Medienschaffende mit ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen oder Initiativen bedeutet dies, dass diese Einnahmen steuerfrei bleiben, bis zu den neuen, höheren Beträgen – ein zusätzlicher finanzieller Spielraum.
Steuerliche Sonderregelungen und Branchenrelevantes
Umsatzsteuer für Gastronomie – ein Sonderfall. Einen bundesweit beachteten Effekt hat die Reform auch für die Umsatzsteuer: Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird ab 2026 dauerhaft auf 7 % gesenkt (ausgenommen Getränke). Diese Maßnahme zielt auf eine Stärkung der Branche, hat aber auch Alltagswirkung für Medienprofis: Betriebsverpflegung, Meetings oder Kundenladungen können – je nach Ausgestaltung – günstiger werden.
Mobilitätsprämie und Geringverdiener
Mit Inkrafttreten der neuen Regelung wird die Mobilitätsprämie nicht mehr zeitlich befristet. Das heißt: Auch Geringverdienende, die von der Entfernungspauschale nicht (voll) profitieren, können weiterhin eine steuerliche Entlastung für ihre Fahrten zur Arbeitsstätte erhalten.
Konsequenzen für die steuerliche Praxis – Steuerplanung wird wichtiger
Für Freiberufler und Selbstständige wie viele Journalisten und Fotografen gilt: Steuerplanung wird 2026 differenzierter. Kleine Änderungen – wie die Anpassung der Tarifeckwerte – können in der Gewinnermittlung oder Quartals-Buchhaltung zu relevanten Unterschieden führen. Tools und Software müssen entsprechend aktualisiert sein, sonst drohen unnötige Vorauszahlungen oder falsche Lohnsteuerabzugsbeträge.
Brutto-Netto-Effekt und „kalte Progression”
Die Kombination aus höherem Grundfreibetrag und angepassten Tarifgrenzen verringert die sogenannte kalte Progression. Das bedeutet, dass Lohnerhöhungen oder steigende Honorare nicht automatisch in höhere Steuerlast umschlagen. Vor allem bei Honoraren, die knapp über einer Tarifgrenze liegen, kann die Steuerprogression im Einzelfall spürbar abgefedert werden.
Gewerbesteuer und Betriebsausgaben
Während die hier skizzierten Änderungen primär das Einkommensteuerrecht betreffen, stehen parallel Debatten über Gewerbesteueranpassungen und Betriebsausgabenpauschalen im Raum, die ebenfalls 2026 Wirkung entfalten könnten. Journalisten sollten daher Gespräche mit ihren Steuerberatern suchen, um Perspektiven für Betriebsausgaben, AfA-Regelungen oder gewerbliche Überschusseinkünfte zu optimieren.
Fazit: Mehr Netto – aber mit Details
Das Jahr 2026 bringt steuerliche Erleichterungen für viele Bürger. Der höhere Grundfreibetrag, die einheitliche Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer, gestiegenes Kindergeld und höhere Ehrenamtspauschalen wirken direkt entlastend. Gleichzeitig eröffnen die Anpassungen Chancen und Komplexität für Medienschaffende: Je nach Beschäftigungsform, Arbeitsweg und familiärer Situation kann die praktische Wirkung sehr unterschiedlich ausfallen.
Journalisten und Fotografen, die oft projekt- oder saisonbezogen arbeiten, sollten sich rechtzeitig mit ihren Zahlen auseinandersetzen: Steuerliche Optimierung beginnt jetzt – am besten zusammen mit professioneller Beratung.
Diesen Artikel finden Sie im Medienmagazin journalistenblatt auf den Seiten 24 bis 25