Kaum ein Berufsstand ist so stark auf hochwertige Ausrüstung angewiesen wie Journalisten und Fotografen. Kameras, Objektive, Lichttechnik, Laptops, Aufnahmegeräte – alles Werkzeuge, die schnell Werte im vier- oder fünfstelligen Bereich erreichen.
Viele Selbstständige unterschätzen, dass der Staat über steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten einen Teil der Anschaffungskosten indirekt mitträgt. Wer sich rechtzeitig informiert, spart bares Geld und verbessert seine Liquidität.
Von Sebastian Gerdes
Diese Ausführung erläutert ausführlich, wie Sie Ihre Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter steuerlich geltend machen.
Grundbegriffe: Wirtschaftsgüter, Abnutzung, AfA
Wirtschaftsgüter sind alle Sachen und Rechte, die dem Betrieb dienen und selbstständig nutzbar sind.
Abnutzung bezeichnet den Werteverzehr durch Gebrauch, technischen Verschleiß oder wirtschaftliches Altern.
Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist der steuerliche Begriff für die Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer.
Praxisbeispiel:
Ein freiberuflicher Fotograf kauft eine Kamera für 4.000 Euro netto. Diese Kamera verliert über die Jahre an Wert. Das Finanzamt erlaubt, diesen Werteverlust als Betriebsausgabe zu berücksichtigen, allerdings nicht auf einmal (Ausnahme GWG), sondern verteilt über die Nutzungsdauer.
Abgrenzung: Bewegliche vs. unbewegliche Wirtschaftsgüter
Bewegliche Wirtschaftsgüter sind alle Gegenstände, die nicht fest mit einem Grundstück verbunden sind.
Beispiele für Journalisten und Fotografen:
Unbewegliche Wirtschaftsgüter sind insbesondere Immobilien und Gebäudeteile. Diese spielen für die typische Ausstattung eines Journalisten oder Fotografen kaum eine Rolle.
Bewertungs- und Abschreibungsmethoden im Überblick
Es gibt mehrere Abschreibungsmöglichkeiten:
Welche Methode Sie wählen dürfen, hängt vom Anschaffungswert und der Art des Wirtschaftsgutes ab.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Definition: Ein GWG ist ein abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut, das selbstständig nutzbar ist und netto höchstens 800 Euro kostet (§ 6 Abs. 2 EStG).
Voraussetzungen:
Folge:
Sie dürfen den gesamten Betrag sofort als Betriebsausgabe absetzen.
Beispiel GWG:
Diese Kosten können Sie direkt im Jahr der Anschaffung geltend machen.
Sammelpostenregelung (§6 Abs. 2a EStG)
Für Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 250,01 € und 1.000 € netto können Sie alternativ die Sammelpostenregelung nutzen.
Regel:
Beispiel:
Sie kaufen 2025:
Sie bilden einen Sammelposten und schreiben jährlich 350 € ab.
Wichtig:
Sie müssen sich entscheiden: Entweder GWG-Sofortabschreibung bis 800 € oder Sammelposten bis 1.000 €. Eine Mischform ist nicht zulässig.
Lineare Abschreibung
Für Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten über 1.000 € ist die lineare Abschreibung bisher verpflichtend gewesen. Im Rahmen der sog. Investitionsbooster gibt es aktuell hier Ausnahmen. Für die lineare Abschreibung gilt grundsätzlich jedenfalls Folgendes:
Regel:
Beispiele aus der AfA-Tabelle:
Praxisbeispiel:
Sie kaufen eine Profikamera für 4.000 € netto:
Degressive Abschreibung
Frisch von der Bundesregierung abgesegnet, können für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % jährlich geltend gemacht werden.
Bei der degressiven Abschreibung berechnen Sie den Abschreibungsbetrag mithilfe eines gleichbleibenden Prozentsatzes. Nur im ersten Jahr sind die Anschaffungskosten die Grundlage für die Berechnung, in den Folgejahren jeweils der Restbuchwert. Der Betrag sinkt also mit jedem Jahr.
Ein Wechsel von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung ist möglich und kann sich nach ein paar Jahren durchaus lohnen, da das Abschreibe-Volumen in den ersten Jahren in der Regel höher ist. Ein Wechsel von der linearen zur degressiven Abschreibung hingegen ist nicht zulässig.
Sonderabschreibungen nach § 7g EStG
Freiberufler, Einzelunternehmer und kleine Betriebe können zusätzlich Sonderabschreibungen nutzen.
Voraussetzung:
Betriebsvermögen < 235.000 €.
Vorteil:
Beispiel:
Beispiele aus der journalistischen und fotografischen Praxis
2. Laptop:
3. Beleuchtungsset (850 €):
4. Smartphone (600 €):
5. Drucker (300 €):
Tipps zur steuerlichen Handhabung
Dokumentations- und Nachweispflichten
Häufige Fehler
Fazit:
Die steuerliche Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter bietet Journalisten und Fotografen erhebliche Vorteile. Wer sich mit GWG, Poolabschreibung, linearer und degressiver AfA und Sonderabschreibungen auskennt, kann Steuern sparen und die Liquidität schonen. Die korrekte Anwendung ist komplex, lohnt sich aber in jedem Fall.
Tipp zum Schluss:
Bevor Sie größere Anschaffungen tätigen, holen Sie sich eine steuerliche Beratung. Oft lassen sich durch kluge Planung Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge kombinieren.
Sebastian Gerdes ist seit Jahren als Steuerberater etabliert.
Die Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte seiner Kanzlei liegen u. a. auf der Betreuung von freien Berufen und dem engagierten Beistand für fest angestellte Journalisten & Kommunikationsfachleute.Er leitet federführend das Team, welches den Mitgliedern von DPV und bdfj im Rahmen der kostenfreien Steuerberatung kompetent zur Seite steht.