Versicherungsbedingungen schränken ältere Karteninhaber ein
Für alle Versicherungsgesellschaften steigt das Risiko mit zunehmendem Alter der Versicherten. Dementsprechend werden die Versicherungsleistungen bei vielen Versicherten ab einem bestimmten Lebensalter eingeschränkt oder nicht mehr angeboten. Dies gilt auch für die Versicherungen, die in der PressCreditCard enthalten sind. Daher ist es ratsam, sich die Versicherungsbedingungen durchaus aufmerksam durchzulesen.
Die wichtigsten Einschränkungen kurz erklärt
Der Versicherungsschutz für einen Karteninhaber endet automatisch, wenn er das 75. Lebensjahr erreicht hat (Seite 3 der Reiseversicherungen). Dies gilt auch, wenn die Reise mit der PressCreditCard bezahlt wurde. Mitreisende, die dieses Alter noch nicht erreicht haben, aber deren Reisekosten ebenfalls mit der Verbandskreditkarte bezahlt wurden, sind dagegen versichert.
Für Karteninhaber, mitversicherte Familienangehörige oder Mitreisende, die bei Reisebeginn älter als 70 Jahre sind, beträgt die maximale Reisedauer 21 statt der sonst üblichen 90 Tage (Seite 9 Reiseversicherungen).
Solche Einschränkungen sind bei fast allen Versicherungen gängig. Diese Einschränkungen kann man leider nur durch eine am Markt angebotene kostenpflichtige Versicherung umgehen. Die Angebote, entsprechend den gewünschten Leistungen, kann man über passende Internetseiten vergleichen.
Bei allen anderen Versicherungen sind Karteninhaber und bis zu drei weitere mitreisende Personen mit allen anderen Leistungen versichert, sofern mindestens 50 Prozent der Reisekosten mit der Kreditkarte vor Reiseantritt bezahlt wurden. Dazu zählen die Reiserücktritts-, die Reiseausfall-, die Reiserücktransport-, die Unfall-, die Verspätungs- sowie die Diebstahlversicherung. Weitere Informationen und kostenfreie Beantragung für DPV- und bdfj-Mitgliedern: www.presscreditcard.de