Wenn man sich fragt, ob die ARD-Sender ihren regionalen Auftrag erfüllen, kann man zwei Wege gehen. Zum einen geht man von dem aus, was die Sender für sich als regionalen Auftrag definieren und wie sie diesen abrechnen. Dann sind die Sender meist sehr erfolgreich. So erklärte die ARD-Geschäftsführung am 22. Juni 2023: „Die Heimat und die Stärke der ARD liegen in den Regionen, in den Städten und Dörfern Deutschlands und in den Ländern, die gemeinsam den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks formulieren. Die ARD ist vor Ort bei den Menschen und erzählt die Geschichten aus ihrer Lebenswelt.“
Von Heiko Hilker
Die regionale Verwurzelung gehört zur DNA der ARD, und sie wird konsequent zu einem regional verankerten Inhalte-Netzwerk weiterentwickelt. Dafür sind verstärkt gemeinsame Programmstrecken oder Kooperationen sinnvoll und möglich. Die Zusammenlegung von Radioprogrammen, die Einstellung von Fernsehsendungen, die Schaffung von Kompetenzcentern, bei der ein oder mehrere Sender Angebote für alle erstellen, soll finanzielle Mittel freisetzen, damit die Angebote vielfältiger und regionaler werden.
So erklärten die Intendanten am 30. November 2023 zu den Fernsehprogrammen: „In Programmbereichen, in denen Regionalität eine weniger wichtige Rolle spielt, wird künftig deutlich stärker zusammengearbeitet, ohne die Profile der Dritten zu schwächen. Daher gibt es kein zeitlich starres Mantelprogramm, sondern Pools gemeinsam produzierter Formate, die von den einzelnen Dritten flexibel und passend zu ihrem eigenen Schema eingesetzt werden können.“
Die so freigesetzten Mittel sollen dazu genutzt werden, „um etwa attraktive digitale und regionale Streaming-Formate für die ARD-Mediathek für ein jüngeres Publikum zu produzieren“. Insgesamt will die ARD so circa 250 Millionen Euro für journalistische Angebote im „Digitalen erwirtschaften“. Von welcher Basis die ARD ausgeht, wie sie die Umschichtung berechnet, hat sie bis heute nicht näher erläutert. So könnte sie in Zukunft zum Beispiel einfach die Hälfte der Kosten für Spielfilme und Serien auch dem „Digitalen“ zuschlagen, wenn diese auch in der Mediathek abgerufen werden können.
Zum anderen kann man statt der ARD-Pressestellen die Vorgaben des Gesetzgebers zum Ausgangspunkt nehmen, um einzuschätzen, ob bzw. wie der regionale Auftrag erfüllt wird. So hat der MDR laut § 6 Absatz 1 MDR-Staatsvertrag folgenden Auftrag: „Der MDR hat in seinen Angeboten einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische und nationale Geschehen zu geben sowie im Schwerpunkt über das Geschehen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu berichten. Die Vielfalt ihrer Regionen, der Kultur und Sprache sind in den Angeboten angemessen zu berücksichtigen. Dabei dient das Angebot der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung und hat dem kulturellen Auftrag des Rundfunks zu entsprechen. Der MDR dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung.“
Diese Vorgaben gelten für das Gesamtangebot des MDR. Für die Angebote der Landesfunkhäuser hat es der Gesetzgeber in § 4 Absatz 1 MDR-Staatsvertrag noch präziser gefasst: „Jedes Landesfunkhaus soll jeweils ein Landesprogramm im Fernsehen und ein Landesprogramm im Hörfunk veranstalten sowie landesspezifische Telemedien veranstalten sowie landesspezifische Telemedien herstellen, die Teil des Telemedienangebots des MDR sind. Die landesspezifischen Telemedien können untereinander und mit den Telemedien des Zentralbereichs vernetzt werden. Diese Angebote sollen insbesondere das öffentliche Geschehen, die politischen Ereignisse, die Entwicklung von Klima und Umwelt, das kulturelle Leben sowie die wirtschaftliche Entwicklung in den jeweiligen Ländern und ihren Regionen darstellen und einordnen.“
Das ist ein breiter „Anforderungskatalog“. Allerdings ist zu fragen, was unter einer Region zu verstehen ist. Sind es die Regionen, die der MDR mit seinen Regionalstudios selbst definiert? Da ist für die drei MDR-Länder kein einheitlicher Maßstab zu erkennen. Oder sind es die Regionen, die die Länder sich gegeben haben? Beziehen wir uns also auf die Landkreise? So hat der Landkreis Mittelsachsen über 300 000 Einwohner auf einer Fläche von über 2 100 Quadratkilometern. Allerdings wurde dieser Landkreis erst 2008 aus einer Fusion der Landkreise Freiberg, Mittweida und Döbeln gebildet. Dies zeigt: Man kann die Regionen auch immer kleinteiliger fassen.
Vor diesem Hintergrund kann man einen weiteren Weg wählen, um sich der Frage der regionalen Berichterstattung zu nähern: die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVG). Der Rundfunk in Deutschland, so das Bundesverfassungsgericht, hat „keine Freiheit an sich“, sondern eine „dienende Freiheit“. Er soll der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung und damit der Demokratie „dienen“. Demokratie ist ohne gesellschaftliche Kommunikation nicht möglich, Meinungs- und Willensbildung bedürfen des kommunikativen Austauschs. Wer das Informations- und Kommunikationsverhalten der Menschen untersucht, kann schnell feststellen, dass dieses im politischen Bereich auch durch lokale und regionale Interessen bestimmt wird. Zudem bedürfen die drei Säulen der Demokratie, Exekutive, Legislative und Judikative, einer starken medialen Begleitung – und zwar auf all ihren Ebenen. Über Parlamente, Regierungen und Gerichte muss es eine mediale Berichterstattung geben, egal ob in der Kommune, im Landkreis oder auf Landesebene.
Diese Anforderung gilt für das Gesamtangebot an Medien in einer Region. Wenn die Zahl der Medien in einer Region abnimmt oder die vorhandenen Medien ihre Inhalte massiv reduzieren, muss nicht nur die Medienpolitik darauf reagieren. Dann muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk reagieren. Schließlich darf die „vierte Säule“ der Demokratie, die Medien, nicht einseitig gegenüber Exekutive, Legislative oder Judikative geschwächt werden.
Was kann man also von den ARD-Sendern an regionaler Berichterstattung erwarten? Sie müssten in ihren Angeboten zumindest für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt „das öffentliche Geschehen, die politischen Ereignisse, die Entwicklung von Klima und Umwelt, das kulturelle Leben sowie die wirtschaftliche Entwicklung in den jeweiligen Ländern und ihren Regionen darstellen und einordnen“.
Was hieße das konkret? Dazu zwei Beispiele: Zum einen müsste, nach strenger Auslegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, über jede Sitzung eines Kreistages berichtet werden. Zum anderen wäre über jede Premiere an Theatern, Opern, freier Szene, aber auch über Buchveröffentlichungen, Ausstellungen und Konzerte zu berichten. Zudem sollte es einen, besser noch zwei Kommentare bzw. Kritiken dazu geben. Die Realität sieht jedoch zumeist anders aus. Am weitesten ist der Bayerische Rundfunk, der über 31 Regionalstudios verfügt.
Doch würden die Sender dann nicht die Grenzen zur flächendeckenden Lokalberichterstattung überschreiten? Zum einen ist eine Berichterstattung aus den Landkreisen keine flächendeckende Lokalberichterstattung. Zum anderen ist den Anstalten im Medienstaatsvertrag nur für die Telemedienangebote „eine flächendeckende lokale Berichterstattung“ verboten. Eine solche Vorgabe gibt es für die Radio- oder Fernsehangebote nicht. Unter Verweis auf das Bundesverfassungsgericht kann man sogar festhalten, dass in den Gebieten, aus denen sich private Medien zurückziehen bzw. in denen keine mediale Vielfalt gesichert ist, der öffentlich-rechtliche Rundfunk gefordert ist, Angebote zu unterbreiten.
Zudem steht es den Sendern frei, sendungsbegleitend zu berichten. Das bedeutet: Wenn sie in Fernsehen oder Radio entsprechend berichten, können sie dies auch in ihren Telemedienangeboten begleiten. Bisher legen die Sender ihr Hauptaugenmerk auf Abrufangebote, vor allem in Audiothek und Mediathek. Dabei bietet das Netz sehr viel mehr Möglichkeiten. So stellte Volker Lilienthal 2009 in einem Gutachten zum MDR-Telemedienangebot fest: „Das heutige Realangebot zeigt aber noch eine nur schwach entwickelte Vernetzung von Inhalten, die neue Sinnzusammenhänge und damit publizistischen Mehrwert stiften könnten. Möglicherweise hat dies weniger mit mangelndem publizistischem Willen als mit begrenzten redaktionellen Kapazitäten zu tun. Dies ist von außen nicht zu entscheiden.“
Wer im Online-Wettbewerb bestehen will, muss „mehr in die Richtung von vertiefender Vernetzung gehen. Die Aufbereitung eines Themas wird von anspruchsvollem Online-Publikum dann als nutzbringend erlebt, wenn das Thema dossierartig aufgefächert wird und inhaltlich wie darstellungsstilistisch mehrere Facetten aufweist.
Dabei sollte mit der ganzen Breite der journalistischen Darstellungsformen – einschließlich von Kommentar und auch Glosse und Polemik – gespielt werden. Die beiden letztgenannten Elemente könnten, nebenbei bemerkt, auch die Unterhaltsamkeit des Online-Angebots heben – gerade auch im Sektor Politische Information.“
Was folgt aus all dem?
Erstens: Die Sender müssen ihr regionaljournalistisches Angebot massiv ausbauen. Dabei sollen sie mindestens auf der Ebene der Landkreise eine vollständige Berichterstattung bieten.
Zweitens: Sie müssen neben Radio und Fernsehen das Netz dazu nutzen, um medienadäquat eine „vertiefende Vernetzung“ der Inhalte zu bieten, statt Beiträge nur zum Nachhören oder Nachsehen anzubieten.
Drittens: Steffen Mau hat in seinen Untersuchungen festgestellt, dass der „Osten“ auf Jahre hinaus ein eigener Kultur- und Orientierungsraum bleibt, der sich signifikant vom „Westen“ unterscheidet. In Ostdeutschland habe sich eine eigene politische Kultur entwickelt.
Vor diesem Hintergrund müssen MDR, aber auch rbb und NDR mehr eigene, diesem Kultur- und Orientierungsraum adäquate Angebote unterbreiten.
Viertens: Ohne Transparenz geht es nicht. Es muss kontinuierlich extern überprüft werden, wie die Sender die regionalen Vorgaben aus den Gesetzen bzw. Staatsverträgen sowie den Funktionsauftrag entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen.
Fünftens: Wer die regionalen Angebote abbaut, statt sie auszubauen, gefährdet die Zukunft der Sender.