„Interviewtechniken für die Praxis:
Wie Sie starke Zitate und Geschichten bekommen“ Webinar
In unserem Webinar erfahren Sie, wie Sie Interviews zielgerichtet vorbereiten, interessante Fragen stellen und spannende Zitate sowie tiefgründige Geschichten erhalten. Dieses Webinar vermittelt praxisnahe Techniken, um das Beste aus Ihren Gesprächspartnern herauszuholen – von der Recherche und Gesprächsführung bis zum Umgang mit schwierigen Situationen während eines Interviews. Stärken Sie Ihre Interviewfähigkeiten und lernen Sie, wie Sie aussagekräftige und mitreißende Inhalte aus Ihren Gesprächen gewinnen. Das Webinar richtet sich an Journalisten, Redakteure und alle, die ihre Interviewtechniken verbessern und tiefere Einblicke sowie starke Zitate aus Gesprächen erzielen möchten.
Fragerunde Presserecht – was dürfen Journalisten wirklich?
Unser Beruf bringt Berührungspunkte zu den verschiedensten Themen, Menschen und Situationen. Recherche und Termindruck bestimmen den Alltag. Da bleibt für Fragen zur rechtlichen Seite meist zu wenig Zeit – und das kann sich böse rächen. Denn was dürfen Journalisten wirklich? Wann können sie Auskünfte bei Behörden verlangen, welche der „normale“ Bürger nicht bekommt? Wann müssen sie sich zurückhalten, weil die Privatsphäre berührt wird? Wie weit gehen Urheber- und Nutzungsrechte, wie unterscheiden sich diese Rechte? In der „Fragerunde Presserecht“ haben die Mitglieder von DPV und bdfj unsere Hausjuristen zu allen rechtlichen Themen rund um Presse und Medien befragen und sich dabei gleichzeitig mit anderen Journalisten über deren Erfahrungen austauschen können – natürlich kostenfrei.
Journalistenzentrum Deutschland erhebt Eingabe gegen geplante Änderungen des I-Visums
Das Department of Homeland Security der Vereinigten Staaten von Amerika plant, den Status des I-Visums (Journalistenvisum) mit drastischen Einschränkungen zu verändern. So soll es Journalisten zukünftig nur noch erlaubt sein, für 240 Tage in den USA zu arbeiten, mit einer einmaligen Möglichkeit zur Verlängerung um weitere 240 Tage. Aufgrund der geplanten drastischen Verkürzung der Gültigkeitsdauer des I-Visums können Medienvertreter dadurch nicht mehr in einem Umfang berichten, der qualitativ, langfristig und frei von Behinderungen ist. Die Dauer der Recherche eines Journalisten kann entscheidend für die Qualität der Berichterstattung sein. Gleichzeitig kann jede Einschränkung der Rechte von Journalisten von Diktaturen und Drittstaaten als Blaupause genutzt werden. Darüber hinaus weckt eine solche Einschränkung der Arbeit von Journalisten in den USA die Befürchtung, dass selbst demokratische Länder dieses Procedere nachahmen werden. Auch Kollegen aus den Vereinigten Staaten könnten dann nicht mehr uneingeschränkt arbeiten. Im 40 Jahre alten I-Visum-Programm sind keine bekannten Probleme mit Antragstellern für die Vereinigten Staaten aufgetreten, sodass das Journalistenzentrum Deutschland dem zuständigen Ministerium in einer Eingabe empfiehlt, die vorgeschlagenen Änderungen der I-Visum-Bestimmungen zu streichen. DPV und bdfj vertreten weltweit tätige Journalisten und dabei auch Berichterstatter, welche mit einem Visum Typ I in den USA arbeiten.
„Fotos für die Pressefreiheit“ erschienen
Am Internationalen Tag der Demokratie erscheint das neue Fotobuch „Fotos für die Pressefreiheit 2025“. Den Leser erwarten acht bildstarke Fotostrecken aus Argentinien, China, Deutschland, dem Iran, Russland, Syrien, Uganda und den USA. Die Bildstrecken werden wie gewohnt begleitet durch persönliche Essays, in denen die Fotografinnen und Fotografen berichten, wie sie zu ihrer Berufung gefunden haben, wie sie sich gegen Widerstände durchsetzen und was ihnen Hoffnung macht – oder Angst. Reporter ohne Grenzen präsentiert den Bildband im Berliner Maxim Gorki Theater. Dort diskutieren die iranische Fotografin Maryam Saeedpour und der Journalist Omid Rezaee mit der Journalistin Gemma Pörzgen, RSF-Mitgründerin und Vorstandsmitglied, über den Iran und die Schwierigkeiten fotografischer Arbeit in einer autoritär regierten Gesellschaft. In dem Gespräch geht es auch um die Gewalt und den sozialen Druck, dem vor allem Frauen im Iran täglich ausgesetzt sind – und um die innere Stärke, mit der sie dagegen ankämpfen. Deshalb muss die Presse- und Meinungsfreiheit weltweit nachdrücklich gegen ihre Feinde verteidigt werden. DPV und bdfj setzen dafür seit Jahrzehnten zahlreiche Mittel ein und verbinden diese mit einem konzentrierten Engagement. So wirft der mit Unterstützung des Journalistenzentrum Deutschland erschienene Bildband in Text- und Bildform einen Blick zurück.
Umfrage des Forschungszentrums
der Deutschen Bundesbank
Auf Anfrage des Forschungszentrums der Deutschen Bundesbank nimmt der DPV, stellvertretend für die Medienbranche, erneut an der aktuellen Umfrage zur wirtschaftlichen Situation teil. Es wird ermittelt, was Regulierungen und staatliche Vorschriften für Organisationen und Unternehmen verursachen, was sich im Zeitverlauf verändert und was die derzeitigen Erwartungen für die Zukunft sind. Ausgewählte Ergebnisse aus früheren Befragungen, an denen der DPV ebenfalls teilgenommen hat, können Sie auf der Webseite www.bundesbank.de/
unternehmensstudie einsehen.
Stellungnahme zum Fernunterrichtsschutzgesetz
In Folge des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) beziehen DPV und bdfj Stellung zum Fernunterrichtsschutzgesetz. Die Berufsverbände haben die Entscheidung zur Kenntnis genommen und sehen die Problematik hinsichtlich der Zulassungspflicht von Online-Seminaren, insbesondere in Bezug auf synchron stattfindende Formate, als relevanten Diskussionspunkt. Wie bereits im Urteil des BGH ausgeführt, wurde die Praxis, dass Fernunterricht lediglich auf B2C-Verträge angewendet wird, aufgebrochen, und eine erweiterte Anwendbarkeit des Gesetzes auf B2B-Verträge festgestellt. Dies könnte weitreichende Folgen für Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen und den rechtlichen Rahmen für Online-Seminare haben. Insbesondere die Feststellung, dass die bloße Möglichkeit für Lernende, Fragen zum Inhalt zu stellen, bereits die Anforderung zur „Überwachung des Lernerfolgs“ erfüllt, bietet aus unserer Sicht sowohl Chancen als auch Unsicherheiten. Die Frage, ob synchroner Online-Unterricht weiterhin unter das FernUSG fällt oder nicht, bleibt in der Tat offen und wird weiterhin für Unklarheiten sorgen. Wir unterstützen den Vorschlag einer Modernisierung des FernUSG, die synchron durchgeführte Online-Seminare explizit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausnimmt, da dies nicht nur die Klarheit für Anbieter, sondern auch die Flexibilität für die Lernenden fördern würde. Für viele Bildungseinrichtungen und Fortbildungsanbieter, die auf Online-Formate setzen, würde eine solche Modernisierung eine erhebliche rechtliche Entlastung bedeuten. Das Journalistenzentrum Deutschland steht in Gesprächen mit verschiedenen Bildungseinrichtungen, um die Auswirkungen des Urteils und der möglichen Gesetzesänderung zu diskutieren und entsprechende Anpassungen vorzubereiten.