Engagement

Sicherung der Ausstellung eines Presseausweises nach nachvollziehbaren Kriterien

Journalisten brauchen für ihre tägliche Arbeit einen Presseausweis, der nach nachvollziehbaren Kriterien ausgestellt wird. Deshalb haben die Journalistenverbände DPV und bdfj bereits vor Jahren in Zusammenarbeit mit Verwaltungsexperten eine verpflichtende Arbeitsanweisung (im öffentlichen Dienst auch „Dienstanweisung“ genannt) hinsichtlich des Verfahrens zur Ausstellung und Vergabe von Presseausweisen erstellt. Die Komplexität von Arbeitsaufgaben, die zunehmende Arbeitsteilung und die Qualitätssicherung machen es erforderlich, einzelne betriebliche Arbeitsabläufe genau vorzugeben. Die Arbeitsanweisung ist auch ein Schritt dazu, die qualitativ hochwertigen Abläufe zur Annahme oder Ablehnung von Anträgen bei DPV und bdfj transparent und genau nachvollziehbar darzulegen. Mit ihrer Existenz sorgen die Verbände dafür, dass Journalisten die uneingeschränkte Wahlfreiheit ihrer Berufsorganisation ganz im Sinne einer demokratischen Pluralität möglich ist. Arbeitsanweisungen sichern einen reibungslosen und gleichbleibenden Arbeitsablauf. Sie regeln die Aufgabenstellung, die Arbeitsmethode, den zeitlichen und räumlichen Arbeitsvorgang, den Einsatz geeigneter Arbeitsmittel und die Bearbeitung der Arbeitsobjekte. Unsere Arbeitsanweisungen zielen auf eine einheitliche Durchführung der Arbeitsschritte, Verringerung der Fehlerquote, Sicherung der Arbeitsqualität und Arbeitssicherheit, Kostenersparnis und eine homogene Einarbeitung neuer Mitarbeiter ab. Sie vervollständigen die Verfahrensanweisungen und stellen die verbindliche Regelung für die jeweiligen Arbeitsabläufe dar mit Angabe der Arbeitsmethode, des räumlichen und zeitlichen Ablaufs und der zu benutzenden Arbeitsmittel und Unterlagen. Unter dem Hintergrund ständiger Selbstkontrolle wurde an dem internen Dokument aktuell eine Aktualisierung vorgenommen.