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Kritik an einstweiliger Verfügung gegen "Titanic"

Das Journalistenzentrum Deutschland sieht die einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichts vom 10.07.2012 gegen die Zeitschrift Titanic als satirefeindlich und somit als Angriff auf die Presse- bzw. Satirefreiheit. Die Berufsverbände DPV und bdfj ermuntern das Magazin Titanic, die Entscheidung des Landgerichts Hamburg nicht hinzunehmen.