Gericht untersagt erneut einem DJV-Verein falsche Tatsachenbehauptungen
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Erneut musste das Landgericht Hamburg einem Verein des Deutschen Journalistenverband (DJV) untersagen, in Sachen Ausstellung von Presseausweisen irreführende und falsche Behauptungen aufzustellen. Diesmal hatte ein DJV-Verein aus Nordrhein-Westfalen versucht, sich wahrheitswidrig Vorteile gegenüber anderen seriösen Journalistenorganisationen zu verschaffen. Der DPV setzte sich erneut für die Rechtsfindung ein. Das Urteil ist rechtskräftig.