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Gericht untersagt dem Deutschen Journalistenverband (DJV) irreführende Behauptungen

Das Landgericht Hamburg verurteilt den Deutschen Journalistenverband (DJV) dazu, in Zukunft öffentlich nicht mehr zu behaupten, dass „der“ Presseausweis nur von jenen Ausstellern an hauptberuflich tätige Journalisten ausgegeben wird, mit denen der DJV kooperiert. Auch ist die Gewerkschaft DJV in dieser Sache gegenüber dem DPV Deutscher Presse Verband – Verband für Journalisten schadensersatzpflichtig. Der DJV zog seine Berufung gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Hamburg jüngst zurück. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig geworden. „Gerade Journalisten sollte eine uneingeschränkte Wahl ihres Berufsverbands im Sinne einer demokratischen Pluralität erlaubt sein“, sagte Christian Laufkötter, Pressesprecher des Journalistenzentrum Deutschland. „Durch dieses Gerichtsurteil bestätigt sich erneut, dass sich der seit knapp drei Jahrzehnten bestehende DPV als drittgrößter Berufsverband für hauptberuflich tätige Journalisten etabliert hat“.