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DJV unterliegt auch im Hauptsacheverfahren

Nachdem das Landgericht Hamburg bereits der Einstweiligen Verfügung stattgegeben hatte, unterliegt der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) erneut. Die Richter haben auch im Hauptsacheverfahren in dem heute verkündeten Urteil der Klage des DPV im vollen Umfang stattgegeben. Der DPV Deutsche Presse Verband musste vor Gericht gehen, weil die Gewerkschaft DJV in ihrem Mitglieder- und Abonnementenmagazin Journalist als Herausgeber unlautere Aussagen über den DPV verbreitet hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.