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Journalisten-Visum: US-Gericht setzt Änderung unter Verwendung der Argumente von DPV und bdfj vorläufig aus

Seit einer Regelung aus dem Jahr 1984 müssen Journalistinnen und Journalisten das Arbeitsvisum "I" beantragen, um in den USA beruflich tätig zu sein. Dieses Visum hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Nach einer neuen Regelung sollte die Geltungsdauer ab morgen auf 8 Monate begrenzt werden. Das Bundesgericht in Massachusetts setzte die Verfahrensweise jedoch vorläufig aus, da die Argumentation des US-Heimatschutzministeriums (DHS) „außerordentlich schwach“ sei, wie der zuständige Richter F. Dennis Saylor begründete. In dem Gerichtsbeschluss werden explizit auch jene Argumente verwenden, welche DPV und bdfj in ihrer Eingabe vom 25. September letzten Jahres vorgebracht haben. Die Berufsverbände des Journalistenzentrum Deutschland begrüßen den richterlichen Beschluss im Sinne der Pressefreiheit. Damit können Berichterstatter vorläufig weiterhin ohne diese Barriere aus den Vereinigten Staaten berichten. Eine grundsätzliche Entscheidung steht aber noch aus. Bereits bei dem ersten Versuch, die Regelung zu ändern, hatten auch die Verbände des Journalistenzentrum Deutschland im November 2020 erfolgreich interveniert.