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Stellungnahme zum Fernunterrichtsschutzgesetz

In Folge des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) beziehen DPV und bdfj Stellung zum Fernunterrichtsschutzgesetz. Die Berufsverbände haben die Entscheidung zur Kenntnis genommen und sehen die Problematik hinsichtlich der Zulassungspflicht von Online-Seminaren, insbesondere in Bezug auf synchron stattfindende Formate, als relevanten Diskussionspunkt. Wie bereits im Urteil des BGH ausgeführt, wurde die Praxis, dass Fernunterricht lediglich auf B2C-Verträge angewendet wird, aufgebrochen, und eine erweiterte Anwendbarkeit des Gesetzes auf B2B-Verträge festgestellt. Dies könnte weitreichende Folgen für Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen und den rechtlichen Rahmen für Online-Seminare haben. Insbesondere die Feststellung, dass die bloße Möglichkeit für Lernende, Fragen zum Inhalt zu stellen, bereits die Anforderung zur „Überwachung des Lernerfolgs“ erfüllt, bietet aus unserer Sicht sowohl Chancen als auch Unsicherheiten. Die Frage, ob synchroner Online-Unterricht weiterhin unter das FernUSG fällt oder nicht, bleibt in der Tat offen und wird weiterhin für Unklarheiten sorgen. Wir unterstützen den Vorschlag einer Modernisierung des FernUSG, die synchron durchgeführte Online-Seminare explizit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausnimmt, da dies nicht nur die Klarheit für Anbieter, sondern auch die Flexibilität für die Lernenden fördern würde. Für viele Bildungseinrichtungen und Fortbildungsanbieter, die auf Online-Formate setzen, würde eine solche Modernisierung eine erhebliche rechtliche Entlastung bedeuten. In Bezug auf den Dialogprozess mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den bevorstehenden Termin mit der Ministerin im Herbst möchten wir weiterhin im Austausch mit dem Bund Freier Berufe bleiben und die Entwicklung des Themas auch in unseren Kreisen beobachten. Das Journalistenzentrum Deutschland steht aktuell in Gesprächen mit verschiedenen Bildungseinrichtungen, um die Auswirkungen des Urteils und der möglichen Gesetzesänderung zu diskutieren und entsprechende Anpassungen vorzubereiten.