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Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen: "Meinungsfreiheit in Deutschland ist eingeschränkt"

Erstmalig seit Schaffung dieses Amtes im Jahr 1993 besucht ein UN-Sonderberichterstatter für den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung die Bundesrepublik Deutschland. Ziel der Arbeit ist es, einen aktuellen Stand der Medien- und Pressefreiheit hierzulande unter Zuhilfenahme der Anhörung von ausgewiesenen Fachleuten zu erhalten. Vom 26. Januar bis zum 6. Februar bereiste die jetzige Sonderberichterstatterin Irene Khan die Städte Berlin, Leipzig, Dresden, Köln, Düsseldorf und Karlsruhe und traf sich mit geladenen Medienrepräsentanten, Justizministern der Länder, Verfassungsrichtern aus Karlsruhe und weiteren Personen aller politischer Couleur. Das Urteil über Deutschland fällt überwiegend negativ aus. Khan kritisiert eine ausufernde Cancel Culture und Selbstzensur. "Der verstärkten Schutz von Amtsträgern vor öffentlicher Kritik bis hin zu pauschalen Verboten von Slogans und der Überwachung von Organisationen unter schwammigen Begründungen von Extremismus stehen im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards“, sagte sie am 6. Februar in einer Erklärung zum Abschluss des offiziellen Besuch. Und weiter: "Deutschland befindet sich an einem Scheideweg für die Meinungsfreiheit." Sie betonte, dass beleidigenden Äußerungen, die „legal, aber abscheulich“ (lawful but awful) seien, durch Aufklärung, Sensibilisierung, Debatten und Diskussionen begegnet werden sollte, nicht durch Zensur oder Kriminalisierung. Das Land müsse sein Potenzial nutzen und den Herausforderungen der heutigen Zeit so begegnen, dass Menschenrechte wie Meinungsfreiheit Vorrang vor vermeintlicher Sicherheit haben. Die Sonderberichterstatterin wird im Juni 2026 dem Menschenrechtsrat einen vollständigen Bericht über ihren Besuch vorlegen. DPV und bdfj sind seit Jahren Gesprächspartner der Vereinten Nationen, wenn es um Fragen der Pressefreiheit geht.